Der Gesetzgeber fordert ab dem 01.04.2010 dass elektronische Nachweisverwahren (eANV) für Erzeuger, Beförderer und Entsorgungsanlagen von gefährlichen Abfallqualitäten.
Dies bedeutet, dass alle bisherigen Dokumente wie z.B. Begleitscheine und Entsorgungsnachweise in elektronischer Form erstellt und weitergegeben werden müssen.
Hierbei kommt einiges auf den Abfallerzeuger von gefährlichen Abfallstoffen zu!
In einem Tagesseminar beraten wir Abfallerzeuger, wie sie mit den neuen Anforderungen sicher und unabhängig umgehen können. Einige Stepps des Seminars möchten wir nachfolgend schon einmal aufzeigen:
Dies sind einige wesentliche Neuerungen, die auf jeden Abfallerzeuger zukommen werden!
Haben Sie hierzu Fragen? Wir machen Sie eANV-fit!